| Wenn das „Kleingedruckte“ zum Stolperstein wird ... |
„Da ich mit meinem Beruf als Buchhalterin nicht mehr glücklich war, habe ich einen viersemestrigen Lehrganges „Webdesign und Graphic Design“ begonnen. Nach der halben Kursdauer wurde mir eine Position in meinem ursprünglichen Beruf angeboten, die mich so sehr reizte, das ich plötzlich wieder Spaß an meiner Tätigkeit hatte. Für den Kurs hatte ich keine Zeit mehr.“ Erst jetzt, als Elisabeth K. aus dem Lehrgang aussteigen wollte, wurde ihr klar, dass sie bei Einschreibung einen Vertrag mit der Bildungseinrichtung eingegangen war – einen Vertrag, bei dem sie nie das „Kleingedruckte“ gelesen hatte. Und dort stand, dass bei Rücktritt nach Kursbeginn die volle Gebühr fällig wäre. Frau K. ist noch glimpflich davon gekommen: „Aber wenn die Leitung der Bildungseinrichtung mir nicht entgegengekommen wäre – man hat mir auf dem Kulanzweg die restlichen Gebühren erlassen – hätte ich sehr viel Geld ausgegeben, ohne dafür etwas zu bekommen.“ |
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