| Bei kostenpflichtiger Erwachsenenbildung wird oft übersehen, dass der geschäftlichen Verbindung zwischen TeilnehmerInnen und Bildungsträger – ob es ihnen bewusst ist oder nicht – vertragsrechtliche Regeln zugrunde liegen. Es gibt dabei zwar einen gewissen Gestaltungsspielraum, dieser ist aber nur schmal. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen oder zumindest einmal von ihnen gehört zu haben.
Die Geschäftsbedingungen, die bei vielen Anbietern z. B. im Kursbuch angeführt sind, geben hierzu die wichtigsten Hinweise. In Fällen von Unklarheiten oder bei Sonderfällen sollte unbedingt beim Anbieter nachgefragt werden.
Wenn es um konkrete Fragen des KonsumentInnenschutzes oder damit zusammenhängende Fragen geht, können auch KonsumentInnenberatungsstellen die richtige Anlaufstelle sein.
Dies wären z.B. der Verein für Konsumenteninformation mit seinen Landesstellen
oder die Konsumentenschutzabteilungen der Kammern für Arbeiter und Angestellte.
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